Mitglied werden - BZV Laubustal 1894

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Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder*innen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
 
Gemäß unserer Satz gibt es folgende Arten der Mitgliedschaft:
 
a)    Ordentliches Mitglied (automatisch Mitglied im LHI)
 
b)    Förderndes Mitglied (nur im Ortsverein)
 
c)    Ehrenmitglied, Ehrenvorsitzende (vom LHI ernannt)
 
d)    Ehrenmitglied, Ehrenvorsitzende (nur vom Ortsverein ernannt; b) bzw. c) bleiben zusätzlich bestehen)

Aufgenommene Mitglieder in der Art von a) – c) sind gleichzeitig Mitglied im Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI) mit allen Rechten und Pflichten.Jede natürliche oder juristische Person kann ordentliches Mitglied des Vereins werden, unabhängig davon, ob sie Bienen hält oder nicht. Der Vorstand kann auch fördernde Mitglieder aufnehmen. Details zur Mitgliedschaft finden Sie hier in unserer Satzung.

Hier geht es zur Beitrittserklärung.

Bitte senden Sie die Beitrittserklärung an:
BZV Laubustal, Herr Dr. Helge Löhr, Am Kramberg 15, 35789 Weilmünster/Laubuseschbach


 

Stand 04/2023
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